In Zeitarbeitsunternehmen Beschäftigte müssen die vertragliche Bezugnahme auf die CGZP-Tarifverträge nicht hinnehmen
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) ist ein im Herbst 2002 gegründeter Zusammenschluss von anfänglich sechs christlichen Gewerkschaften des christlichen Gewerkschaftsbundes. Sie ist nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (14.12.2010, Az.: 1 ABR 19/10) nicht tariffähig und somit auch keine Gewerkschaft.
Beschäftigte in Zeitarbeitsunternehmen, welche mit Arbeitsverträgen eingestellt worden sind, die nicht die Anwendung der CGZP-Tarifverträge vorsehen, müssen diese demnach nicht nachträglich akzeptieren. Sofern die Zustimmung dazu ausdrücklich verweigert worden ist, wird der Arbeitnehmer auch nicht durch die Annahme der Tarifgehälter an den Tarifvertrag gebunden. Diese Verweigerung stellt überdies keinen Rechtsmissbrauch dar, da dies der Vertragsfreiheit entspricht am alten Vertrag festhalten zu können.
Für die Zeit der Überlassung des Leiharbeitnehmers an einen Betrieb sind diesem die gleichen Arbeitsbedingungen zu gewähren wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs. Dies umfasst ebenfalls das Arbeitsentgelt. Sollte der Arbeitnehmer sich mit den CGZP-Tarifverträgen ausdrücklich nicht einverstanden erklären und dennoch lediglich die Tarifgehälter bezogen haben, so besteht ein rückwirkender Anspruch auf Auszahlung des entgangenen Gehalts. Allerdings muss dieser Anspruch auch eingeklagt werden. Weil es aber zu der Entscheidung des BAG noch einige offene Fragen gibt (z.B. Verjährungsfristen), gestaltet sich die Durchsetzung des Anspruchs, also die tatsächliche Auszahlung des Lohnausgleichs, schwierig.
Sollten Sie Fragen zum Thema CGZP-Tarifverträge haben, berate ich Sie gerne und unterstütze Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Um eine effiziente Beratung durchführen zu können, benötige ich folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- evtl. Tarifvertrag
- Gehaltsbescheinigung
Sie erreichen uns montags bis freitags durchgängig von 8- 18 Uhr unter der Telefonnummer: 0641- 971 74 54.
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