EuGH 10.5.2011, C-147/08
"Verpartnerte" Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zusatzversorgungsbezüge für Verheiratete
Arbeitnehmer, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind mit Verheirateten gleichzustellen, da sie sich in einer rechtlich und tatsächlich vergleichbaren Situation zu Eheleuten befinden. Das gilt laut dem EuGH zumindest für zusätzliche Versorgungsbezüge, die eingetragene Lebenspartner somit auch beziehen können, da andernfalls ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vorliegt.
Am 3. Dezember 2003 ist die Umsetzungsfrist der Richtlinie, auf die sich der EuGH hier beruft, abgelaufen, so dass Betroffene entsprechende Nachzahlungen für den Zeitraum bis heute verlangen können.
Sollten Sie Fragen zum Thema Versorgungsbezüge haben, berate ich Sie gerne und unterstütze Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Um eine effiziente Beratung durchführen zu können, benötige ich folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsbescheinigung
- Lebenspartnerschaftsurkunde
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