Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung der Einkommenssteuererstattung auf ALG II
BVerfG vom 08.11.2011 – 1 BvR 2007/11
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 08.11. 2011 (Az.: 1 BvR 2007/11) entschieden, dass die Anrechnung einer Einkommensteuererstattung auf Arbeitslosengeld II, einer steuerfinanzierten Sozialleistung, verfassungsrechtlich zulässig ist. Eine solche Anrechnung verletzt nicht das Grundrecht auf Eigentum aus Artikel 14 Absatz 1 GG. Die Anrechnung vermindert nicht den Steuererstattungsanspruch, der als Eigentum geschützt ist, sondern führt vielmehr zur Verringerung des Sozialleistungsanspruchs.
Sozialrechtliche Leistungsansprüche kommen nur dann in den Genuss des grundrechtlichen Eigentumsschutzes aus Art 14 Absatz 1 GG, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die privat zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und die Existenz sichern sollen. Dies ist jedoch bei einer steuerfinanzierten Fürsorgeleistung wie dem ALG II gerade nicht der Fall.
