Neue Lohnuntergrenzen für das Dachdeckerhandwerk und die Gebäudereinigung ab 2012
Aufgrund des Auslaufens der Mindestlohnverordnungen im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk zum 31.12.2011 wurden Folgeverordnungen erlassen, die zum 01.01.2012 in Kraft getreten sind und bis zum 31. Dezember 2013 Geltung entfalten.
Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk betragen im Jahr 2012 bundeseinheitlich 11, 00 €/Stunde und im Jahr 2013 bundeseinheitlich 11,20 €/Stunde.
In der Gebäudereinigung wird der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) im Westen 2012 stufenweise von derzeit 8,55 €/Stunde auf 8,82 €/Stunde und ab dem 01.01.2013 auf 9,00 €/Stunde angehoben. Im Osten wird der Mindestlohn 2012 von 7,00 €/Stunde auf 7,33 €/Stunde und ab dem 01.01.2013 auf 7,56 € erhöht.
In der Lohngruppe 6 (Glas- und Außenreinigung) bleiben die Mindestlöhne bis auf eine geringfügige Erhöhung im Osten auf 9,00 €/Stunde ab dem 01.01.2013 unverändert bestehen.
