Mindestlohn in der Zeitarbeit ab 2012
In der Zeitarbeitsbranche sind rund 900.000 Arbeitnehmer beschäftigt. Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen gilt ab dem 01.01.2012 erstmals eine Lohnuntergrenze bzw. ein branchenweiter Mindestlohn.
Vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012 beträgt dieser im Osten 7,01 Euro/Stunde und im Westen 7,89 Euro/Stunde.
Vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013 steigt der Mindestlohn in den neuen Ländern auf 7,50 Euro/Stunde und in allen übrigen Bundesländern auf 8,19 Euro.
Der neue Mindestlohn gilt für alle in Deutschland eingesetzten Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer. Ob der Arbeitgeber seinen Wohnsitz im In- oder Ausland hat, spielt dabei keine Rolle.
