GmbH-Geschäftsführer, Entscheidung des BAG 5 AZR 253/09

GmbH- Fremdgeschäftsführer ist bei Abschluss des Anstellungsvertrags Verbraucher


Nach BAG 5 AZR 253/09 vom 19.05.2010 ist ein GmbH-Geschäftsführer als Verbraucher anzusehen zumindest wenn er nicht zugleich als Gesellschafter über zumindest eine Sperrminorität verfügt und Leitungsmacht über die Gesellschaft ausüben kann.

 

Als Verbraucher sind auf ihn die AGB-Regelungen im BGB auf den Anstellungsvertrag anzuwenden, so dass beispielsweise eine Kündigungsschutzklage die Verfallsfrist auch für Vergütungsansprüche wahrt.