Fachanwältin für Medizinrecht

Im Jahr 2008 habe ich den Titel Fachanwältin für Medizinrecht erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse durch die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang.

Näheres zum Inhalt des Lehrgangs können Sie hier erfahren.