Betriebsübergang – Beginn der Widerspruchsfrist erst mit ordnungsgemäßer Belehrung

BAG vom 10.11.2011 – 8 AZR 277/10

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 10.11.2011 (Az.: 8 AZR 277/10) klargestellt, dass nur eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang die einmonatige Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber in Lauf setzt.

Die inhaltlichen Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Unterrichtung durch den bisherigen Arbeitgeber oder den neuen Inhaber gestellt werden, sind § 613a Absatz 5 BGB zu entnehmen.